Mediation ist eine Methode, mit der eine neutrale dritte Person, der Mediator, zwei oder mehrere Parteien darin unterstützt, ihren Konflikt zu lösen. 

Auf der Grundlage einer von den Parteien mit dem Mediator zu treffenden Mediationsvereinbarung handelt es sich um ein Verfahren mit dem Ziel, die streitenden Parteien zu einer von ihnen gewünschten Einigung durch Verhandlungen zu führen.

Der Mediator ist nicht berechtigt, wie ein Richter oder Schiedsrichter, inhaltlich über den Streit zu entscheiden. Die Aufgabe des Mediators besteht im wesentlichen darin, die Parteien zu unterstützen, die Streitthemen herauszuarbeiten, gemeinsame und unterschiedliche Interessen der Parteien herauszufinden und sie bei dem Auffinden und Bewerten von Lösungsalternativen zu unterstützen.

Ziel des Verfahrens ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung, um den Konflikt außergerichtlich beizulegen. Anstelle eines Gerichts- oder Schiedsurteils erreichen die Parteien durch eine Mediation unter Mitwirkung des speziell hierfür geschulten Mediators eine von ihnen erarbeitete Einigung. Diese ist von ihnen zu unterzeichnen und anschließend umzusetzen. Bei dieser Einigung sind die Parteien nicht an den ursprünglichen Ausgangspunkt des Konflikts, insbesondere nicht an ihre ursprünglichen Positionen (im Gerichtsverfahren: "Anträge") gebunden. Eine Mediation ermöglicht über den Streitgegenstand hinausgehende kreative Lösungen.